Förderungen für Übersetzungen
Übersetzungsförderungsprogramm für Belletristik aus den Ländern Mittel- und Osteuropas
Ausschreibung
1. Das Literarische Colloquium Berlin (LCB) fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin die Übersetzung zeitgenössischer belletristischer Werke von Schriftstellern aus Mittel- und Osteuropa in die deutsche Sprache.
2. Antragsberechtigt sind Übersetzer und deutsche Verlage, die ein belletristisches Übersetzungs- bzw. Buchprojekt für den deutschsprachigen Raum planen. Auch Schweizer Verlage können Anträge stellen; sie werden ggf. von der Stiftung Pro Helvetia unterstützt. Bereits im Druck befindliche Werke können nicht gefördert werden.
3. Über die Förderung entscheidet ein zweimal im Jahr tagender Auswahlausschuß, dem neben Vertretern der Zuwendungsgeber und des LCB u.a. ein Übersetzer/Übersetzungswissenschaftler und ein Literaturwissenschaftler angehören.
4. Die Förderung besteht in einem Zuschuß zu den Übersetzungskosten in Höhe von 50%-90%. Bei einer Förderung von dritter Seite ist ein Zuschuß ausgeschlossen.
5. Die Bewerbung muß in achtfacher Ausführung eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten: Name und Anschrift des Verlages und des Übersetzers ausführliche Begründung hinsichtlich der Bedeutung des zu übersetzenden Werks (auch Verlagsgutachten sind hilfreich) eine Übersetzungsprobe von mind. 10 Seiten mit Original (Original zweifach einreichen) Verlagsvertrag, der das Recht zur Veröffentlichung sowie die Drucklegung garantiert Übersetzervertrag auf der Grundlage des VS-Mustervertrags Kalkulation des beabsichtigten Buchprojekts Angabe über die Höhe der Übersetzungskosten geplantes Erscheinungsdatum und voraussichtliche Höhe der Erstauflage und des Ladenpreises Erklärung, daß das Werk sich noch nicht im Druck befindet. Die Bewerbung ist zu richten an: Literarisches Colloquium Berlin e.V. - Übersetzungsförderungsprogramm - Am Sandwerder 5 14109 Berlin
6. Nach Erscheinen ist der Verlag/Übersetzer verpflichtet, dem LCB elf Exemplare des geförderten Werkes zur Verfügung zu stellen.
7. Auf die Förderung des Werkes durch das Auswärtige Amt und die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist in dem Impressum des Werkes mit folgendem Wortlaut hinzuweisen: Gefördert vom Literarischen Colloquium Berlin mit Mitteln des Auswärtigen Amts und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin.
Ansprechpartner im LCB:
Jürgen Jakob Becker, becker@lcb.de
Literarisches Colloquium Berlin
Am Sandwerder 5
D-14109 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 - 816 996-0
Fax: +49 (0) 30 - 816 996-19
Mail: mail@lcb.de
Web: www.lcb.de
Geschäftsleitung
Dr. Ulrich Janetzki ist Geschäftsleiter, ihm obliegt die Gesamtleitung des Geschäftsbetriebes.
Tel.: +49 (0) 30 - 816 996-12
janetzki@lcb.de
Ausschreibung
1. Das Literarische Colloquium Berlin (LCB) fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin die Übersetzung zeitgenössischer belletristischer Werke von Schriftstellern aus Mittel- und Osteuropa in die deutsche Sprache.
2. Antragsberechtigt sind Übersetzer und deutsche Verlage, die ein belletristisches Übersetzungs- bzw. Buchprojekt für den deutschsprachigen Raum planen. Auch Schweizer Verlage können Anträge stellen; sie werden ggf. von der Stiftung Pro Helvetia unterstützt. Bereits im Druck befindliche Werke können nicht gefördert werden.
3. Über die Förderung entscheidet ein zweimal im Jahr tagender Auswahlausschuß, dem neben Vertretern der Zuwendungsgeber und des LCB u.a. ein Übersetzer/Übersetzungswissenschaftler und ein Literaturwissenschaftler angehören.
4. Die Förderung besteht in einem Zuschuß zu den Übersetzungskosten in Höhe von 50%-90%. Bei einer Förderung von dritter Seite ist ein Zuschuß ausgeschlossen.
5. Die Bewerbung muß in achtfacher Ausführung eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten: Name und Anschrift des Verlages und des Übersetzers ausführliche Begründung hinsichtlich der Bedeutung des zu übersetzenden Werks (auch Verlagsgutachten sind hilfreich) eine Übersetzungsprobe von mind. 10 Seiten mit Original (Original zweifach einreichen) Verlagsvertrag, der das Recht zur Veröffentlichung sowie die Drucklegung garantiert Übersetzervertrag auf der Grundlage des VS-Mustervertrags Kalkulation des beabsichtigten Buchprojekts Angabe über die Höhe der Übersetzungskosten geplantes Erscheinungsdatum und voraussichtliche Höhe der Erstauflage und des Ladenpreises Erklärung, daß das Werk sich noch nicht im Druck befindet. Die Bewerbung ist zu richten an: Literarisches Colloquium Berlin e.V. - Übersetzungsförderungsprogramm - Am Sandwerder 5 14109 Berlin
6. Nach Erscheinen ist der Verlag/Übersetzer verpflichtet, dem LCB elf Exemplare des geförderten Werkes zur Verfügung zu stellen.
7. Auf die Förderung des Werkes durch das Auswärtige Amt und die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist in dem Impressum des Werkes mit folgendem Wortlaut hinzuweisen: Gefördert vom Literarischen Colloquium Berlin mit Mitteln des Auswärtigen Amts und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin.
Ansprechpartner im LCB:
Jürgen Jakob Becker, becker@lcb.de
Literarisches Colloquium Berlin
Am Sandwerder 5
D-14109 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 - 816 996-0
Fax: +49 (0) 30 - 816 996-19
Mail: mail@lcb.de
Web: www.lcb.de
Geschäftsleitung
Dr. Ulrich Janetzki ist Geschäftsleiter, ihm obliegt die Gesamtleitung des Geschäftsbetriebes.
Tel.: +49 (0) 30 - 816 996-12
janetzki@lcb.de



